Kay/Pfarrhof – Bekanntmachung im Rosenheimer Tagblatt, 1862 (Original)
Bekanntmachung 4978 – Dem Unterzeichneten k. Notar ist in der Verlassenschaft des verlegten Pfarrers, Herrn Bernardin Braun von Kay, Landgericht Tittmoning, die Versteigerung des Mobiliarnachlasses deselben übertragen und wird zu ihrer Vornahme hiermit auf Montag den 16. November und Dienstag den 17. November h. Js. und wenn nöthig, auch des folgenden Tag, jedesmal von Morgens 9 Uhr an im Pfarrhofe zu Kay Termin angesetzt.
Der Rücklaß besteht außer einer Hauseinrichtung mit Betten, Wäsche und Leinwand etc. aus 4 Pferden, 2 Zugochsen, 1 Stier, 3 Stück Melk- und 9 Stück Jung-Vieh, 10 Schafen, 2 Schweine, Getreide im ungedroschenen Zustand, Heu, Wägen und Baumannsfahrnissen jeder Art etc. Zu dieser Versteigerung werden Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß nur gegen sofortige Baarzahlung verkauft und am ersten Tage mit der Versteigerung des Viehes begonnen wird, am zweiten Tage dann die Erndtevorräthe, Baumannsfahrnisse und hierauf die Hauseinrichtungsgegenstände etc. zum Auswurfe gebracht werden. Tittmoning den 4. November 1863. Moser, k. Notar