Meggenthal – Allgemeiner Anzeiger von 1862 (Original)
Martin Prams, Bischofbauerssohn von Meggenthal, geboren am 12. November 1787, wird seit dem russischen Feldzug vermisst. Für denselben ist auf dem Bischofgütl des Johann Huber in Meggenthaal ein Elterngut von 110 Gulden hypothekarisch versichert.
Da nun dieser besagte Hypothek durch Bezahlung an des Martin Prams Erben wegfertigen will, so wird derselbe, dessen Descendenz oder wer überhaupt rechliche Ansprüche an besagtes Elterngut nachzuwesien vermag, aufgefordert, binnen 6 Monate a dato
ihre Berechtigung an dieses Vermögen um so sicherer hierorts anzumelden, als nach fruchtlosem Umfluss derselben Martin Prams für todt erklärt und sein Vermögen ohne Gaution auf seine nachweisbaren Erben im Hyothekenbuche umgeschrieben resp. an diese ausbezahlt werden würde.
Am 15. September 1862, Königliches Landgericht Tittmoning, GeNr. 4181, Lang