Beantragung und Begründung
Das von der Gemeinde Kay am 10.02.1950 beantragte und durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren lauf Urkunde vom 15. Juni 1950 verliehene Recht zur Führung eines Wappens mit folgender Beschreibung:
In Gold auf goldenem Dreiberg ein roter Zaun, aus dem ein schwarzer Löwe wächst, der in den Pranken einen roten Schild mit silbernem Balken hängt.
Dies versinnbildlicht die Entstehungsgeschichte der heutigen Gemeinde Kay. Die Bestätigung hierfür gibt die nachstehende aufgeführte historische Begründung des Wappens:
Das Wappen setzt sich aus zwei Teilen zusammen, der erste ist ortsgeschichtlich, aus der Bedeutung des Ortsnamens zu erklären; der zweite dagegen historisch-politisch.
Der im Wappen dargestellte Zaun ist eine stilisierte Deutung des Ortsnamens Kay = Gehege (Hag), gehegter Wald, Hegung, auch Zaun und Grenzwehr. Der Name Kay tritt in den Quellen in folgenden Formen auf, wobei der älteste Beleg dafür in das Jahr 1214 fällt: Gehai, Gehaey, Gehei, Gihei.
Der im Wappen enthaltene Schwarze Löwe mit Schild auf Goldgrund ist das frei übernommene Wappen des Erzbistums Salzburg. Das Wappen des Erzbistums Salzburg ist ein gespaltener Schild, welcher im ersten goldenen Feld eine schwarzen Löwen, im zweiten roten Feld einen silbernen Querbalken enthält;
Die heutige Gemeinde Kay, im früheren Landgereicht Tittmoning gelegen gehörte in ihrer ganzen Ausdehnung territorial und politisch jahrhundertelang zum Fürsterzbistum Salzburg und zwar schon vor den Verträgen von 1254 und 1275, in denen zwischen Bayern und Salzburg eine endgültige territoriale Regelung erfolgte. Die Zugehörigkeit zum Erzbistum Salzburg blieb dann bis zu dessen politische Auflösung 1803. Am 19.09.1810 kam das damalige Landgericht Tittmoning und somit auch das Gebiet der Gemeinde Kay an Bayern, woran auch die territoriale Ausgleichsverhandlungen mit Österreich, die dem Vertrag von Ried folgten, schließlich nichts mehr änderten.
Durch den Staatsvertrag von München 1816, wurden dann endgültige Verhältnisse geschaffen, das obengenannte Gebiet blieb fortan bei Bayern.