Urheber- und Autorenrecht

Wir nehmen die Urheber- und Autorenrechte in diesem Bereich mit großer Verantwortung wahr. Beträge einzelner Autoren werden mit dem Namen gekennzeichnet, soweit dies möglich und erkennbar ist. Sofern dies nach Ansicht des Betroffenen nicht in geeigneter Form geschehen ist, bitten wir um einen Hinweis und Kennzeichnungsvorschlag. Wir werden die Korrekturen so schnell wie möglich in unsere Beiträge und Artikel einarbeiten.Die eingefügten Literatur- und Quellenangaben sowie die Fußnoten dienen der Kennzeichnung im Sinne der Urheber- und Autorenrechte.

Bilder werden mit dem Namen des Fotografen oder des Bereitstellers veröffentlicht, sofern diese vorhanden sind. Bei älteren Bildern ist der Fotograf in den seltensten Fällen zu ermitteln. Bei einfachen Bildern wie z.B. Klassenfotos halten wir eine Schutzfrist von 50 Jahren ab Aufnahme gemäß §72 UrhG ein (Richtwert 2025 ergibt 1975).

Bei alten Fotos in Veröffentlichungen, die keine Angaben des Fotografen beinhalten, nennen wir die Quelle der Veröffentlichung. Zudem gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren , d.h. alle Fotos die vor 1950 entstanden sind, werden als gemeinfrei gemäß dem Urheberrecht angesehen. Wie bei den sonstigen Quellen, bitten wir um Hinweise, falls Urheber- oder Autorenrechte verletzt sein sollten. Bei veröffentlichten wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Büchern und Beiträgen gehen wir davon aus, dass bei Nennung der Literatur- oder Quellenangaben dem Urheberrecht soweit genüge getan ist.

Da die Veröffentlichung der Inhalte auf unserer Website keinem gewerblichem Zweck dienen, bitten wir bei etwaigen Verstößen direkt mit uns in Kontakt zu treten, um etwaigen Rechtsverstoßen unmittelbar entgegenzuwirken.